Beamtenarbeitszeit: Langjähriges Diskussionsthema bleibt aktuell
Arbeitszeitregelungen in den Bundesländern variieren
Die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist seit Jahren ein diskutiertes Thema. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt laut Bundesbeamtengesetz in der Regel 41 Stunden. Allerdings variieren die tatsächlichen Wochenarbeitszeiten je nach Bundesland und Lebensalter der Beamten zwischen 40 und 42 Stunden.
Gutschrift auf dem Langzeitkonto
Artikel 4 der Bayerischen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Ordnung und Sicherheit (AVuVO Bayern) legt die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamten in Bayern auf 40 Stunden fest. Allerdings können bestimmte Mehrarbeitsstunden auf einem Langzeitkonto gutgeschrieben werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um Stunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wurden.
Die Diskussion um die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten dürfte auch in Zukunft weitergeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Regelungen in den kommenden Jahren ändern werden.
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